unter...

unter...
nieder...; minder...

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un|ter… ['ʊntər…] <Adj.>:
1. (räumlich gesehen) sich [weiter] unten befindend; tiefer gelegen:
in einem der unteren Stockwerke; der untere Teil des Ärmels; die unteren Zweige des Baumes.
2. dem Rang nach, in einer Hierarchie o. Ä. unter anderem, anderen stehend:
die unteren, untersten Instanzen; die unteren Klassen, Ränge; die unteren Lohngruppen.

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un|ter..., Un|ter... 〈in Zus.〉
I 〈mit Verben〉
1. 〈mit der Betonung auf „unter“〉 etwas darunterlegen, darunterstellen usw., z. B. ụnterlegen, ụnterschieben
2. 〈mit der Betonung auf dem Grundwort〉
2.1 Bewegung nach unten od. von unten her, z. B. unterdrụ̈cken, untergraben, untermalen
2.2 nicht mehr tun od. geschehen, z. B. unterbleiben, unterbrẹchen, unterlạssen
II 〈mit Adjektiven〉 darunter od. unten befindlich, z. B. ụnterirdisch, ụnterentwickelt
III 〈mit Substantiven〉 etwas unten, darunter, tiefer Befindliches, z. B. in geograf. Bezeichnungen (Ụnteritalien), in Titeln od. Rangbezeichnungen (Ụnteroffizier, Ụnterstaatssekretär)

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ụn|ter... <Adj.> [mhd. under, ahd. untaro]: 1. a) (von zwei od. mehreren Dingen) unter dem, den anderen befindlich, gelegen; [weiter] unten liegend, gelegen: der untere Knopf; die untere Reihe; die untere Schublade; das untere, unterste Stockwerk; die unteren Zweige des Baumes; sie stand auf der untersten Sprosse der Leiter; in den unteren Luftschichten; <subst.:> *das Unterste zuoberst kehren (↑ober...);b) der Mündung näher gelegen: die untere Elbe; am unteren Teil des Rheins. 2. dem Rang nach, in einer Hierarchie o. Ä. unter anderem, anderen stehend: die unteren, untersten Instanzen; die unteren Klassen, Ränge; die unteren Lohngruppen; man sollte den unteren Ständen ihre Partei lassen (Kühn, Zeit 64). 3. der Oberfläche abgekehrt: die untere Seite von etw. 4. unten (2) befindlich: er sitzt am unteren Ende des Tischs, der Tafel.

Universal-Lexikon. 2012.

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